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Kleinunternehmerregelung in Deutschland

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UStG geregelt und besagt, dass sich Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro vorauussichtlich nicht übersteigen wird, sich von der Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen können.

Die Kleinunternehmerregelung kann von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gleichermaßen genutzt werden.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile der Kleinunternehmerregelung sind, dass sich kleine Unternehmen nicht mit den teilweise komplexen Umsatzsteuerregelungen befassen müssen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen.

Allerdings hat die Kleinunternehmerregelung auch den Nachteil, dass Kleinunternehmer keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können. Kleinunternehmer sind also nicht umsatzsteuerpflichtig, im Gegenzug aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Durch die Kleinunternehmerregelung kannst Du etwas günstiger sein als die Konkurrenz. Ein Irrtum ist allerdings, dass Du als Kleinunternehmer 19 % preiswerter sein kannst. Hierzu folgendes Beispiel: Ein weiterer Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen dürfen. Daher können Unternehmen, die bei Kleinunternehmern kaufen, keine Vorsteuer geltend machen. Für Unternehmer im B2B Bereich lohnt es sich daher miestens auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Unternehmer können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und somit zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Dies ergibt insbesondere dann Sinn, wenn der Unternehmer zu Beginn seiner Tätigkeit Investitionen hat und die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen möchte.

Ein weiterer Grund auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, kann sein, dass der Unternehmer Kunden hat, die auch Unternehmer sind (B2B) und die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen wollen. Dies geht aber nur, wenn Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen wird. Kleinunternehmer dürfen dies jedoch nicht.

An die Entscheidung Umsatzsteuer freiwillig abzuführen, ist der Kleinunternehmer dann fünf Jahre lang gebunden.

Kleinunternehmerregelung in anderen EU Ländern

Die oben gemachten Ausführungen gelten nur für Kleinunternehmer in Deutschland. Allerdings haben die meisten anderen EU Länder vergleichbare Regelungen.